Produkt zum Begriff Grunderwerbsteuer:
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Grunderwerbsteuer im Unternehmen
Grunderwerbsteuer im Unternehmen , Dieses neue Handbuch befasst sich mit den für Unternehmen besonders relevanten Aspekten der Grunderwerbsteuer (GrESt) und erläutert die anspruchsvollen Regelungen. Es ist themenbezogen aufgebaut , um Praktikern den Zugang zur jeweils einschlägigen Problematik zu erleichtern. Die Autorinnen und Autoren des Werkes stammen aus allen relevanten Bereichen und erläutern die Sachverhalte, mit denen sie tagtäglich befasst sind. Das für die Praxis konzipierte Handbuch stellt die wichtigsten Themen und Schwerpunkte in den Vordergrund . Orientierung für die Praxis Die Grunderwerbsteuer (GrESt) hat sich in den letzten Jahren zu einer echten Unternehmenssteuer entwickelt. Ihr unterliegen nicht nur Rechtsgeschäfte, die auf die Übertragung von Grundstücken gerichtet sind, sondern auch solche, mit denen Anteile an grundbesitzenden Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften übertragen werden. Unternehmen und ihre Berater müssen die grunderwerbsteuerlichen Voraussetzungen und Auswirkungen also immer im Blick behalten. Themen: Unterschiedliche Grundstücksübertragungen innerhalb eines Unternehmens oder Konzerns Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften Besonderheiten bei Familienunternehmen und börsennotierten Unternehmen Umwandlungen Fragen der ertragsteuerlichen Behandlung, der Bewertung, des Verfahrens und der Compliance Autoren aus der Praxis Die Autorinnen und Autoren kommen aus Richterschaft, Finanzverwaltung und Beratung. Sie verfügen über langjährige Praxiserfahrung und beleuchten die Themen aus allen Blickwinkeln. Ihre Erläuterungen sind praxisnah und mit einer Vielzahl von Beispielfällen angereichert. So machen sie die besonderen unternehmensbezogenen Probleme der Grunderwerbsteuer greif- und lösbar. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage 2023, Erscheinungsjahr: 20230905, Produktform: Leinen, Redaktion: Loose, Matthias~Broemel, Karl~Mörwald, Frieder B., Auflage: 23000, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage 2023, Keyword: Anteilsübertragungen; Grunderwerbsteuer; Unternehmen, Fachschema: Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache~Abgabe - Abgabenordnung - AO~Steuergesetz~Steuerrecht - Steuergesetz, Fachkategorie: Steuer- und Abgabenrecht, Warengruppe: HC/Steuern, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXVII, Seitenanzahl: 1083, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Schmidt , Dr. Otto, Verlag: Schmidt , Dr. Otto, Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Länge: 245, Breite: 182, Höhe: 48, Gewicht: 1540, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 169.00 € | Versand*: 0 € -
Bruschke, Gerhard: Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und andere Verkehrsteuern
Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und andere Verkehrsteuern , Neben der Grunderwerb- und der Kraftfahrzeugsteuer werden in dem Band auch die Versicherungssteuer, Feuerschutzsteuer sowie die Rennwett- und Lotteriesteuer erläutert. Die 8. Auflage wurde komplett überarbeitet und unter Berücksichtigung des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes und weiteren Änderungsgesetzen sowie der neuesten Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung aktualisiert. Die Ausführungen zu den Bereichen Versicherung-, Feuerschutz-, Rennwett- und Lotteriesteuer vermitteln Spezialwissen, welches in dieser Kommentarform auf dem Markt kaum erhältlich ist. Grunderwerbsteuer und Kraftfahrzeugsteuer werden besonders ausführlich dargestellt. Dieser Band ist besonders für die Praxis und das Studium interessant. Mit dieser Auflage liegt erneut ein hochaktueller Spezialkommentar vor, der ein breites Spektrum abdeckt und insbesondere auf den Gebieten Versicherungssteuer, Feuerschutzsteuer sowie Rennwett- und Lotteriesteuer nahezu konkurrenzlos sein dürfte. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 68.00 € | Versand*: 0 € -
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Wird die Grunderwerbsteuer erhöht?
Wird die Grunderwerbsteuer erhöht? In Deutschland ist die Grunderwerbsteuer eine Ländersteuer, die von den Bundesländern festgelegt wird. Einige Bundesländer haben in der Vergangenheit bereits die Grunderwerbsteuer erhöht, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Es ist möglich, dass auch in Zukunft weitere Bundesländer eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Betracht ziehen, um ihre Haushalte zu stärken. Letztendlich liegt es jedoch im Ermessen der jeweiligen Landesregierungen, ob und in welchem Umfang sie die Grunderwerbsteuer erhöhen möchten.
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Warum Grunderwerbsteuer auf Haus?
Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kauf von Immobilien erhoben, da es sich um einen steuerpflichtigen Vorgang handelt, bei dem ein Grundstück oder eine Immobilie den Besitzer wechselt. Der Staat erhebt diese Steuer, um Einnahmen zu generieren und um den Immobilienmarkt zu regulieren. Durch die Grunderwerbsteuer sollen zudem Spekulationen und übermäßige Preissteigerungen auf dem Immobilienmarkt eingedämmt werden. Außerdem dient die Steuer dazu, die öffentlichen Haushalte zu stärken und die Infrastruktur zu finanzieren. Letztendlich soll die Grunderwerbsteuer dazu beitragen, die soziale Gerechtigkeit zu fördern, da sie beim Kauf einer Immobilie von allen Käufern gleichermaßen erhoben wird.
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Wann wird Grunderwerbsteuer ausgelöst?
Die Grunderwerbsteuer wird ausgelöst, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie käuflich erworben wird. Sie wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und variiert je nach Bundesland in Deutschland. Die Steuer muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Abschluss des Kaufvertrags an das Finanzamt gezahlt werden. In einigen Fällen, wie z.B. bei Schenkungen oder Erbschaften, kann auch die Übertragung von Grundstücken die Grunderwerbsteuer auslösen.
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Ist die Grunderwerbsteuer Anschaffungskosten?
Nein, die Grunderwerbsteuer ist keine Anschaffungskosten. Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien anfällt und vom Käufer gezahlt werden muss. Anschaffungskosten hingegen sind die Kosten, die direkt mit dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes verbunden sind, wie zum Beispiel der Kaufpreis, Maklergebühren oder Notarkosten. Die Grunderwerbsteuer ist daher eine separate Kostenposition, die zusätzlich zu den Anschaffungskosten anfällt. Es ist wichtig, die Grunderwerbsteuer bei der Kalkulation der Gesamtkosten eines Immobilienkaufs zu berücksichtigen.
Ähnliche Suchbegriffe für Grunderwerbsteuer:
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Wie buche ich Grunderwerbsteuer?
Um Grunderwerbsteuer zu buchen, musst du zunächst den Steuersatz für deine Region ermitteln. Dieser variiert je nach Bundesland in Deutschland. Anschließend berechnest du den Betrag, den du an Grunderwerbsteuer zahlen musst, basierend auf dem Kaufpreis der Immobilie. Diesen Betrag trägst du dann in deiner Steuererklärung ein. Alternativ kann die Grunderwerbsteuer auch direkt beim Finanzamt bezahlt werden. Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Unterlagen und Belege für die Buchung der Grunderwerbsteuer bereithältst, um mögliche Rückfragen seitens des Finanzamts zu vermeiden.
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Wird bei Schenkung Grunderwerbsteuer fällig?
Wird bei Schenkung Grunderwerbsteuer fällig? Die Grunderwerbsteuer fällt in der Regel auch bei Schenkungen von Immobilien an, da Schenkungen steuerlich ähnlich wie Kaufverträge behandelt werden. Allerdings gibt es je nach Bundesland und Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem Freibeträge, bis zu denen keine Grunderwerbsteuer anfällt. Es ist daher wichtig, sich vor einer Schenkung über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren. In einigen Fällen kann die Schenkung von Immobilien auch steuerlich begünstigt sein, zum Beispiel bei der Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum an nahe Verwandte.
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Wem steht die Grunderwerbsteuer zu?
Die Grunderwerbsteuer steht grundsätzlich dem Bundesland zu, in dem sich die erworbene Immobilie befindet. Sie wird beim Kauf oder Erwerb von Grundstücken oder Immobilien fällig und richtet sich nach dem jeweiligen Steuersatz des Bundeslandes. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und kann bis zu 6,5% des Kaufpreises betragen. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer fließen in den Haushalt des jeweiligen Bundeslandes und werden dort für verschiedene Zwecke verwendet.
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Wer zahlt Grunderwerbsteuer bei Trennung?
Wer zahlt Grunderwerbsteuer bei Trennung? In der Regel wird die Grunderwerbsteuer von demjenigen gezahlt, der das Grundstück oder die Immobilie erwirbt. Bei einer Trennung kann es jedoch komplizierter sein, da die genaue Regelung von verschiedenen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel dem Ehevertrag oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Partnern. Es ist daher ratsam, sich im Falle einer Trennung rechtzeitig über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Letztendlich kann die Frage, wer die Grunderwerbsteuer bei einer Trennung zahlt, individuell unterschiedlich geregelt werden.
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